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Registerpfandrecht

Pfandrecht an beweglichen körperlichen Gegenständen ohne Übertragung des Titels auf der Pfandnehmer. Stattdessen wird das Pfandrecht (Versprechen) in ein Register eingetragen und das verpfändete Element selbst bleibt Eigentum von der Pledgor. Angewendet auf die Verpfändung von Vieh, Schiffe und Flugzeuge als Sicherheiten.

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  • Stefan K
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