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Kaufkraftparität
1. Die Gleichheit der Preise für ein Bündel von waren (in der Regel die CPI) in zwei Ländern, wenn mit dem vorherrschenden Kurs geschätzt. Called absolute PPP. 2. Die Gleichheit der Veränderungsraten im Laufe der Zeit die Preise für ein Bündel von waren in zwei Ländern beim herrschenden Wechselkurs bewertet. Called relativer PPP. Impliziert, die der Abschreibungssatz einer Währung mit dem es verglichen wird der Unterschied zwischen der Inflationsrate und der Inflationsrate in der Währung entsprechen.
- Part of Speech: noun
- Industry/Domain: Economy
- Category: International economics
- Company: University of Michigan
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Creator
- Martin Schulz
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(Frankfurt, Germany)