für Zwecke der kleinen Einheit Bestimmung pro MPEP 509.02-1 a Universität oder einer anderen Einrichtung der höheren Bildung befindet sich in jedem Land; (2) einer Organisation des Typs beschrieben in Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code von 1954 (26 U.S.C. 501(c)(3)) und befreit von der Besteuerung gemäß Abschnitt 501(a) des Internal Revenue Code (26 U.S.C. 501(a)); (3) Jede gemeinnützige wissenschaftliche und pädagogische Organisation, die qualifizierte aus einer gemeinnützigen Organisation-Satzung eines Staates dieses Landes (35 U.S.C. 201(i)); oder (4) Jede gemeinnützige Organisation befindet sich in einem fremden Land, die als gemeinnützige Organisation nach den Absätzen (e) (2) oder (3) qualifizieren würde der MPEP Abschnitt 509.02, wenn es in diesem Land entfernt wurden
- Part of Speech: noun
- Industry/Domain: Legal services
- Category: Patent & trademark
- Company: USPTO
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(Boston, United States)