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Investitionsrisikogarantie

Abkürzung: IRG. Schweizer Bundesrat Institution eingerichtet, um Investitionen in Entwicklungsländern zu erleichtern. Anleger können die Garantie nutzen, um bestimmte Risiken zu decken, die weder sie noch ihre Partner im Empfängerland beeinflussen können, und sie können nicht auf andere Weise herangezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen deckt die Investitionen Exportrisikoversicherung Unfähigkeit oder Ablehnung seitens der Regierungen und Behörden sowie die Gefahren der politischen Ereignisse oder behördliche Maßnahmen im Empfängerland zu bezahlen. In der Schweiz unterliegt dem Bundesgesetz über die IRG datiert 20. März 1970 die IRG.

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