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Exportrisikogarantie

Abk.: ERG. Einer Garantie in Bezug auf Forderungen aus dem Exportgeschäft. Der Eidgenössischen exportieren Risiko-Garantie, dass System seit 1934 gewesen ist. 1. Januar 2007 SERV wurde eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts ERGs Nachfolger. Export Risiko Garantien beschränken sich nicht auf physische Warenexporte, können jedoch auch für viele andere Formen der wirtschaftlichen Transaktionen, z. B. die Vermietung von waren, Bau, Ingenieurwesen und Entwicklungsleistungen, Lizenzierung, erweiterte und Wissenschafts-, Technik- und corporate consulting.

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