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de-minimis-

Ein juristischer Begriff für einen Betrag, der klein genug ist um werden ignoriert, zu klein, um ernst genommen zu werden. Wird verwendet, um die gesetzliche Bestimmungen, einschließlich der Gesetze im Bereich internationaler Handel zu einer Menge von Aktivitäten oder den Handel, die nicht trivial klein zu beschränken.

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Creator

  • Martin Schulz
  • (Frankfurt, Germany)

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