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Carriage and Insurance Paid

Abk.: CIP. Klausel verwendet in der Weiterleitung-Geschäft, was bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den von ihm beauftragten Frachtführer liefert, sondern der Verkäufer muss darüber hinaus die Kosten der Beförderung muss die Ware zum benannten Bestimmungsort zu bringen. Dies bedeutet, dass der Käufer trägt sämtliche Risiken und zusätzlichen Kosten auch, nachdem die Ware also übermittelt wurden. In CIP hat der Verkäufer jedoch auch zur Absicherung des Käufers Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während der Beförderung zu beschaffen. Siehe auch CIF, FAS, FOB.

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  • Stefan K
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