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Börsengesetz

Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) der 24. März 1995. Regelt die Errichtung und Betrieb von Austausch und kommerziellen Handel mit Wertpapieren. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen über die Offenlegung von Beteiligungen und für obligatorische öffentliche Übernahmeangebote.

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