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Anhang II

Länder, die haben eine besondere Verpflichtung im Kyoto-Protokoll Finanzmittel bereitzustellen und Technologie auf Entwicklungsländer übertragen. Diese Gruppe ist ein Unterabschnitt des Anhangs ich Staaten, außer denen, die 1992 im Übergang von zentral zu einer freien Marktwirtschaft geplant wurden.

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  • Ulrich
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